Willkommen in Ski amadé!
Seit 16. April 2022 gibt es keine Maskenpflicht mehr für die Benützung der Seilbahnen in den Skigebieten, der Hotellerie und der Gastronomie.
Es ist jedem freigestellt, im Skigebiet, in Hotellerie, in der Gastronomie und in sämtlichen sonstigen Bereichen dennoch eine Maske zu tragen, um sich selbst und andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen.
Nähere Informationen zum aktuellen Skibetrieb finden Sie unter den Sommerbetriebszeiten. Weitere Details zu den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen in Zusammenhang mit Corona finden Sie in einem umfangreichen FAQ auf der Website des Gesundheitsministeriums oder auf dieser offiziellen Seite der EU.
___________________________________________________________________
- Haben Sie viel Spaß, genießen Sie den Winter und geben Sie aufeinander Acht! 😊
- Grundregeln für den Sommerbetrieb in Ski amadé – nicht für die Winter-Saison 😉
- Maßnahmen für Einreise?
Derzeit gibt es keine Einschränkungen, sofern die Einreise nicht aus einem Staat oder Gebiet mit sehr hohem epidemiologischen Risiko erfolgt.
Diese Staaten und Gebiete sind in der Anlage 1 der COVID-19-Einreiseverordnung gelistet.
Hinweis: Derzeit befinden sich KEINE Staaten und Gebiete auf Anlage 1.
- Nein, für die Benützung der Seilbahnen muss kein notwendiger Covid-Nachweis (3G/2G) erbracht werden.
- Tickets können jederzeit und problemlos im Ski amadé Online Ticketshop oder an den Kassen vor Ort gekauft werden.
FFP2 + Mund-Nasenschutz* | 3G (geimpft, genesen oder getestet)** | Sonstige Regelungen | |
---|---|---|---|
Zugangs-/Anstehbereich, Benutzung von Gondeln und Liften & Outdoor | Nein | Nein | Es ist jedem freigestellt, trotz der aufgehobenen Maskenpflicht, eine Maske zu tragen um sich selbst und andere zu schützen. |
Ticketkassen | Infocenter | Nein | Nein | Es ist jedem freigestellt, trotz der aufgehobenen Maskenpflicht, eine Maske zu tragen um sich selbst und andere zu schützen. |
Gastronomie – Hütten und Restaurants | Nein | Nein | Es ist jedem freigestellt, trotz der aufgehobenen Maskenpflicht, eine Maske zu tragen um sich selbst und andere zu schützen. |
Hotellerie | Nein | Nein | Es ist jedem freigestellt, trotz der aufgehobenen Maskenpflicht, eine Maske zu tragen um sich selbst und andere zu schützen. |
WC-Anlagen | Nein | Nein | Es ist jedem freigestellt, trotz der aufgehobenen Maskenpflicht, eine Maske zu tragen um sich selbst und andere zu schützen. |
Skidepots | Nein | Nein | Es ist jedem freigestellt, trotz der aufgehobenen Maskenpflicht, eine Maske zu tragen um sich selbst und andere zu schützen. |
Öffentliche Busse I Bushaltestellen | Ja | Nein | |
Intersport-Rent und andere Shops | Nein | Nein | Es ist jedem freigestellt, trotz der aufgehobenen Maskenpflicht, eine Maske zu tragen um sich selbst und andere zu schützen. |
Nein, es gibt keine Maskenpflicht in Gondeln, Liften oder Anstellbereichen.
Nein, für Benützung der Lifte und Gondeln ist kein 3G-Nachweis notwendig.
Die Gondeln und Lifte werden bestmöglich durchlüftet. Bitte sorgen Sie während der Fahrt für Belüftung (Fenster öffnen, Wetterschutzhaube öffnen, etc.).
Alle Fahrbetriebsmittel (Kabinen, Gondeln, Sessellifte,…) werden regelmäßig desinfiziert.
Alle Gondeln und Lifte können voll besetzt werden.
Desinfektionsmöglichkeiten sind in den Toilettenanlagen und im Kassenbereich gegeben.
Die Gäste werden mithilfe von Hinweisschildern und Lautsprecherdurchsagen vor Ort auf die jeweils gültigen Corona-Sicherheitsbestimmungen hingewiesen.
- Die Mitarbeiter:innen der Seilbahngesellschaften werden nach einheitlichen Richtlinien und Regelungen über die Corona Sicherheitsmaßnahmen eingeschult beziehungsweise unterwiesen.
- Alle Mitarbeiter:innen der Seilbahngesellschaften werden regelmäßigen Gesundheitschecks unterzogen. Im Verdachtsfall erfolgen sofort Testungen und die Mitarbeiter*innen werden unmittelbar von der Betriebsorganisation isoliert.
- Die Seilbahngesellschaften haben je einen Corona-Verantwortlichen Mitarbeiter, der für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen zuständig ist.
Wir haben die aktuell vorliegenden Informationen über Skibetrieb und Skiurlaub auf Basis der Verordnung der Österreichischen Bundesregierung sorgfältig recherchiert. Ski amadé ist aber keine Behörde und kann keine rechtlich verbindlichen Auskünfte erteilen. Weitere Details zu den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen in Zusammenhang mit Corona finden Sie in einem umfangreichen FAQ auf der Website des Gesundheitsministeriums oder auf dieser offiziellen Seite der EU.
Bitte respektieren Sie die Maßnahmen und halten Sie diese für ein sicheres Miteinander ein.
_________________________________________________________________________________________________________
Alle Informationen werden laufend aktualisiert. Letzte Aktualisierung am 18.05.2022.
Es gelten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Alle Informationen vorbehaltlich Änderungen.
_________________________________________________________________________________________________________
Die Inhalte dieser Seite wurden nach derzeitigem Wissensstand und nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet. Allen Inhalten sind Änderungen vorbehalten. Die Verordnungen des Bundes gelten als gesetzliche Grundlage.